1. Oktober 2009

Mit der Lizenz zum Springen

"Mein Name ist 00 Tobi und ich habe die Lizenz zum Springen!" - So, oder so ähnlich könnte ich ab jetzt durch die Straßen laufen und mich den Leuten vorstellen, denn seit heute bin ich stolzer Besitzer des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer, umgangssprachlich der Fallschirmspringer-Lizenz. Ich könnte! Tue ich aber nicht. Nicht, dass mich noch jemand für verrückt erklärt und mir Sprungverbot erteilt. Und so sieht der Wisch aus:


Meine Lizenznummer ist DFV-14468 und die muss ich mir merken. Denn ab sofort kann ich bei anderen Springern Einträge im Sprungbuch als Zeuge mit meinem Namen und eben dieser Nummer unterschreiben. Die Lizenz gilt unbefristet und berechtigt mich "Luftfahrzeuge im Umfang der Lizenz zu führen." Und der Umfang sind Sprungfallschirme. Auf deutsch: ich darf Fallschirmspringen :-)

Die Lizenz wird zwar unbefristet ausgestellt, eigenverantwortlich springen darf man aber nur dann, wenn man wenigstens 12 Sprünge in den letzten 12 Monaten nachweisen kann. Da mach ich mir allerdings keine Sorgen, dass ich diese 12 Sprünge im Jahr zusammen bekomme. Und was heißt nun eigenverantwortlich? Das bedeutet ich muss mich nicht mehr checken lassen bevor ich springe und ich kann selbst entscheiden, ob ich springe, solange es denn ein Flugzeug gibt, das mich mitnimmt.

2 Kommentare:

  1. Ja, Herzlichen Glückwunsch nochmal ;)
    Ich kann es auch kaum erwarten meine Prüfung bald zu machen..

    Und jetzt hast Du die Lizenz und das Wetter ist schlecht....:(

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  2. Auch von mir herzlichen Glueckwunsch!
    Ja ja das Wetter ist schon so eine Sache. Ich habe den gesamten Sonntag auf dem Boden gewartet - keine Chance. Es gab viel zu viel Wind. Da hatten wir schon um unsere Tandems Angst.
    Blue sky,
    Melli

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